Vorsorge
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Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit oder der eines nahen Verwandten ist für viele Menschen ein erdrückendes Thema. Oft bewirkt erst eine schwere Krankheit, dass wir uns mit diesem wichtigen Thema befassen. Wer sein Leben selbstbestimmt geführt hat, möchte seinen Lieben die Last und Verantwortung vieler späterer Entscheidungen vorsorglich abnehmen Unverbindlich können Sie ohne Druck oder lähmenden Trauerschmerz mit uns alle offenen Fragen und Wünsche besprechen und alle Formalitäten klären.
Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen verläuft.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in einem Bestattungsvorsorgevertrag Ihre Bestattungswünsche auch finanziell abzusichern. So können Sie zusätzlich zum gesetzlich geregelten Schonvermögen einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Ersparnisse bzw. Ihres Vermögens vor dem Zugriff Dritter schützen und gleichzeitig Ihre Angehörigen finanziell entlasten. Das gilt insbesondere im Pflegefall oder bei
anderen einschneidenden Lebensereignissen, in denen Sie von einem Sozialhilfeträger abhängig werden könnten.
Das Vorsorgegespräch
Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Vorsorgegespräch besprechen wir gemeinsam all Ihre Wünsche und Vorstellungen.
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Welche Form der Beisetzung wünschen Sie?
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Auf welchem Friedhof möchten Sie beigesetzt werden? Haben Sie bereits eine Grabstätte?
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Für welchen Sarg oder welche Urne entscheiden Sie sich?
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Wie stellen Sie sich die Trauerfeier und Dekoration vor?
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Wer soll über Ihr Ableben informiert werden?
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Wünschen Sie eine Traueranzeige, Trauerkarten oder auch Trauerbilder?
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Wer soll sich um die Pflege der Grabstätte kümmern?
Die Finanzierung
Übersteigen die Bestattungskosten das Nachlassvermögen, müssen die Bestattungspflichtigen (z.B.. der Ehepartner oder die Kinder) die Mehrkosten tragen. Falls Sie Ihre Angehörigen davor bewahren möchten, ist die Finanzierung durch eine Vorsorge vorausschauend und hilfreich.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Vorstellungen und erstellen einen Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis. Zur Regelung der Finanzierung und zur Absicherung der Vorsorgeverträge bieten wir Ihnen diverse Möglichkeiten an. Wir arbeiten mit zuverlässigen Partnern zusammen. Auf Grundlage der Aufstellung der zu erwartenden Kosten für die Bestattung gibt es sowohl die Möglichkeit eines Treuhandvertrages als auch die Möglichkeit der Sterbegeldversicherung. Ebenso können bestehende Sterbegeldversicherungen eingesetzt werden. So haben Sie die beruhigende Gewissheit, dass all Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen, wie Sie sich und Ihre Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell entlasten können.
Weitere wichtige Verfügungen
Zur weiteren Absicherung Ihrer Wünsche und Vorstellungen und damit Sie sicher sein können, dass Ihr Wille auch im Ernstfall respektiert und befolgt wird, ist es uns wichtig, sich mit zusätzlichen Verfügungen zu befassen. Sie finden hier weitere nötige Unterlagen zum Download auf dieser Seite. Gerne statten wir Sie auch im Vorsorgegespräch mit allen Formularen aus.
Die Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und die damit verbundenen Entscheidungen zu treffen. Allerdings gibt es Situationen, in denen Menschen z.B. aufgrund einer Krankheit zeitweilig oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Willen frei zu äußern. Das kann auch dann der Fall sein, wenn es etwa bei einem schweren Krankheitsverlauf um die Frage lebenserhaltender Maßnahmen geht. Sollen diese im Ernstfall eingeleitet werden oder nicht?
Wer seinen Willen in solchen Situationen gewahrt wissen will, kann frühzeitig mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Diese Regelungen sind bindend und müssen eingehalten werden - sowohl von gesetzlichen Vertretern als auch von behandelnden Ärzten des Patienten.
Die Betreuungsverfügung
Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, soweit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vornhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.
Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein, Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu regeln, so kann Ihnen ein Gericht im Bedarfsfall einen Betreuer bestellen. Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen.
Die Vorsorgevollmacht
Sie können für den Fall, dass Sie in eine Lage kommen, in der Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können, einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht übertragen.
Diese Vorsorgevollmacht bezieht sich meist auf gesundheitliche Fragen, kann aber auch weitere Aspekte wie Postverkehr, Gerichtsvertretung und Wohnnungsangelegenheiten beinhalten.